im Islam

Die Organspende als solche wurde als erlaubt befunden: Fiqhkonferenz Djidda Februar 1988. Fiqhkonferenz der Rabita, 1985. Dieser Linie folgte auch 2008 die Internationale Konferenz Islamischer Gelehrter. 

 

Ausgangspunkt der islamischen Beurteilung der Organspende ist die Gottgefällige Haltung, ein Menschenleben zu retten. Motiv der Organspende darf nur Nächstenliebe sein, der Handel mit Organen ist verwerflich. Der Spender soll volljährig sein und bei klarem Verstand. Bei Lebendspenden muss der Nutzen der Spende für den Empfänger größer sein als der Schaden für den Spender. 1997 hat der Zentralrat der Muslime in Deutschland das Transplantationsgesetz als vereinbar mit islamischen Prinzipien betrachtet. 

 

Muslime in Pakistan und Indien dagegen lehnen die Organspende überwiegend ab. Hauptargument ist dabei  das religiöse Prinzip der Unversehrtheit des menschlichen Körpers. Wenn zudem der Körper Gott gehöre und nicht dem Menschen, sei es nicht möglich zu spenden ... denn man kann nur geben, was man besitzt....

 

Die überwiegende Zahl der Gelehrten widerspricht dieser Einschätzung. Organspende sei erlaubt unter Hinweis auf Sure 5:32 des Korans "...Und wer ein Leben erhält, soll sein, als hätte er die ganze Menschheit am Leben erhalten..." (Textquelle hier außerhalb meines Angebotes)

 

Die Abende an der VHS Leipzig sollen die eigene Entscheidung nicht abnehmen, aber dazu beitragen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, wie immer sie ausfällt.