Da die Niere beim gesunden Menschen paarweise angelegt ist, kann eine davon von einem lebenden Spender entnommen werden. Daneben ist es auch möglich, Teile der Leber abzugeben. Möglich, aber in Deutschland nicht praktiziert wird die Übertragung von Teilen der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse.
Das Transplantationsgesetz regelt, dass Lebendspenden nur dann zulässig sind, wenn zum Zeitpunkt der Spende kein Organ eines Verstorbenen zur Verfügung steht.
Als Spender ist nur ein kleiner Kreis naher Angehöriger zugelassen sowie andere nachweislich nahestehende Menschen. Der klassische Fall ist die Lebendspende zwischen Eltern und ihren Kindern. Eine Lebendspendekommission prüft im persönlichen Gespräch die Motive von Spender und Empfänger, der Spender muss in guter gesundheitlicher Verfassung sein.
Man hat festgestellt, dass die Nierenfunktion nach 5 Jahren bei Lebendspenden deutlich besser ist als bei postmortalen Spenden...