Besonders hitzig wird über die Frage diskutiert, ob ein Mensch tot ist, wenn die sämtliche Gehirnfunktionen unwiederbringlich erloschen sind. Um Organe entnehmen zu können, ist erforderlich, dass zu diesem Zeitpunkt Herz- und Kreislauffunktionen noch intakt sind. Dies erfolgt durch eine kontrollierte Beatmung. Der Gehirntod ist ein reales Zeichen des Todes, der Tod selbst aber ist ein Prozess. Der Eingriff in den Sterbeprozess darf in Deutschland nur bei Menschen erfolgen, die dem zuvor zugestimmt haben. In einer Situation, in der das Ende aller Körperfunktionen medizinisch sicher unmittelbar bevorsteht und nur noch künstlich verhindert wird, gebe ich einem Schwerkranken die Möglichkeit, weiterzuleben, der andernfalls auch sterben würde. Werden hier die Rechte Sterbender gegen die Rechte Schwerkranker gestellt?